Was ihr in Thüringen beachten solltet.
In der Regel drei bis fünf Unterrichtstage
Klassenfahrten dauern regelmäßig drei bis fünf Unterrichtstage. Überschreitungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Für die Hinzunahme von Wochenenden und Feiertagen ist Zustimmung erforderlich.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 2
Kosten müssen zum Zweck passen
Art und Umfang müssen altersgemäß sein; die Kosten müssen zum pädagogischen Zweck verhältnismäßig und zumutbar bleiben. Kein Schüler soll aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werden.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 2 und 3.1.1
Die Gelder für die Fahrt vorab einplanen
Die Schulkonferenz plant für das folgende Schuljahr. Die Schulleitung meldet Klassenfahrten bis 15. Dezember; die Schulämter teilen die vorgesehenen Haushaltsmittel bis 28. Februar des Folgejahres mit.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 3.1.1
Vergleich und Vertretung klären
In der Regel sollen Preise von drei Anbietern verglichen werden. Vor einer verbindlichen Buchung müssen die Erklärungen zur Kostenübernahme und die erforderliche Freigabe vorliegen. Im Vertrag muss deutlich sein, in wessen Namen er geschlossen wird.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 3.1.3
Begleitung und Gefahren im Vorfeld abstimmen
Die Vorschrift regelt Aufsicht und Unfallverhütung gesondert. Die konkrete Gruppe, Zielregion und Aktivitäten müssen vor Auswahl des Programms berücksichtigt werden.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 3.2.3
Schulische Veranstaltung mit Teilnahmeregeln
Klassen- und Kursfahrten sind grundsätzlich verbindlich zu besuchende schulische Veranstaltungen. Ausnahmen und das Verfahren sind im eigenen Abschnitt zur Teilnahme zu prüfen.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 1 und 3.2.1
So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.
Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.
- Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Die geplante Fahrt mit der Schulleitung abstimmen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
- Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
- Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
- Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
- Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.
Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →
Eine Klasse plant eine mehrtägige Fahrt
Sammelt zuerst Zielwünsche und erstellt einen vollständigen Kostenplan. Stimmt die Fahrt anschließend mit der Schule ab: Passt sie zur Jahresplanung, wer begleitet die Klasse und welche Gelder stehen zur Verfügung? Klärt diese Punkte vor einer verbindlichen Buchung.
Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.
Eure Checkliste für Thüringen
Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.
Häufige Fragen
Wie beginnt die Planung mit der Schule?
Besprecht Ziel, Zeitraum und Kosten frühzeitig mit der Schulleitung. Die Schulkonferenz plant die Fahrten für das folgende Schuljahr; die verfügbaren Gelder werden im schulischen Verfahren abgestimmt.
Quelle: Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten · Nr. 3.1.1
Ideen für eure Klassenfahrt.
Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.
Literatur und Geschichte mit einer gemeinsam vorbereiteten Fragestellung verbinden.
Reiseidee ansehen Thüringen / RhönLandschaftsbeobachtung und Naturprojekt in der Region umsetzen.
Reiseidee ansehen Sachsen-Anhalt / NaumburgRegionalgeschichte und Kulturlandschaft vergleichend untersuchen.
Reiseidee ansehenQuellen & Hinweise
Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:
Die ausgewertete Fassung gilt bis 31.12.2026. Für spätere Fahrten klärt ihr den aktuellen Stand mit eurer Schule.
Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.
- Verwaltungsvorschrift für Wandertage und Klassenfahrten
Fassung vom 19.12.2024, befristet bis 31.12.2026
Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026
Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.