Was ihr in Sachsen-Anhalt beachten solltet.
Schulische Obergrenze und Dauer
Die Gesamtkonferenz bestimmt die Kostenobergrenzen. Sie legt auch auf Vorschlag der Schulleitung die Dauer fest. Für Schulfahrten sind höchstens fünf Unterrichtstage vorgesehen. Für Teilzeitberufsschulen gelten eigene Regeln.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 2 Buchstaben a und b
Ausland erst ab Jahrgang 9
Ziele sollen vorrangig in Sachsen-Anhalt liegen; andere Bundesländer sind möglich. Auslandsfahrten sind erst ab dem neunten Schuljahrgang zulässig.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 1
Vor dem Vertrag Antrag einreichen
Der schriftliche Antrag muss spätestens vier Wochen vor dem Termin, jedenfalls vor Vertragsabschluss, vorliegen. Programm, Zielsetzung, Teilnehmende, Begleitung und Finanzierungsplan gehören dazu.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 3.1
Angebote vergleichen
Für die Beförderung braucht ihr mindestens zwei Vergleichsangebote. Für die Unterkunft gilt das ebenfalls, soweit es unter den jeweiligen Umständen möglich ist. Im Vertrag müssen die einzelnen Kosten genau aufgeführt sein.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 5.1
Keine direkte Elternzahlung an den Reiseanbieter
Die Beiträge werden grundsätzlich auf das Schulgirokonto überwiesen. Eltern und volljährige Teilnehmende dürfen nicht direkt an den Reiseanbieter zahlen.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 5.2
Begleitung nach Aufsichtsverhältnissen
In der Regel sollen zwei Personen die Aufsicht ausüben. Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen ist mindestens eine weitere Lehrkraft oder Begleitperson erforderlich.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 6.1
So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.
Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.
- Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Fassung mit Gültigkeit ab 21.10.2025 verwenden. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
- Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
- Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
- Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
- Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.
Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →
Eine Schule fordert ein Gruppenangebot an
Bittet um eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und plant den erforderlichen Vergleich mit ein. Klärt den Zahlungsweg über das Schulgirokonto bereits bei der Angebotsabstimmung. Ein vermeintlich bequemer direkter Elternzahlungsweg darf nicht ungeprüft übernommen werden.
Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.
Eure Checkliste für Sachsen-Anhalt
Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.
Häufige Fragen
Können Eltern ihren Anteil direkt an den Reiseanbieter überweisen?
Die aktuelle Richtlinie untersagt diesen unmittelbaren Zahlungsweg. Beiträge werden grundsätzlich unbar auf das Girokonto der Schule geleistet.
Quelle: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten · Nr. 5.2
Ideen für eure Klassenfahrt.
Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.
Quellen & Hinweise
Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:
Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.
- Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten
Fassung vom 19.09.2025, gültig ab 21.10.2025
Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026
Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.