Was ihr in Sachsen beachten solltet.
So viele Unterrichtstage sind vorgesehen
Für die allgemeinen Schulfahrten sind pro Schuljahr bis zu fünf Unterrichtstage in der Grundschule, sieben in Klassen 5–7 und acht in Klassen 8–10 vorgesehen. In der Sekundarstufe II gelten zehn Unterrichtstage insgesamt, also nicht pro Schuljahr.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 3.1
Ausnahmen nach Fahrtart beachten
Schullandheimaufenthalte, bestimmte besondere Fahrten und internationale Bildungskooperation zählen nicht zum allgemeinen Zeitrahmen. Für einen Schullandheimaufenthalt sind bis zu zehn Unterrichtstage pro Schuljahr gesondert geregelt.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 2.3 und 3.1
Regionale Ziele bevorzugt prüfen
Vorrangig sollten Reiseziele in Sachsen und sächsische Einrichtungen genutzt werden. Die Schule muss nicht alle vorgesehenen Tage nutzen. Schulfahrten sind nicht jedes Jahr erforderlich.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 3.3
Genehmigung und Reisebudget abstimmen
Die VwV enthält gesonderte Regeln für Antrag, Zuständigkeit und Reisekostenerstattung. Berücksichtigt diese vor verbindlicher Ziel- und Vertragsfestlegung.
Aufsicht und besondere Risiken
Begleitung und Umfang der Aufsicht richten sich nach der Gruppe und den Verhältnissen der Fahrt. Bei erhöhtem Sicherheitsrisiko sind zusätzliche Vorbereitung und geeignete Fachkenntnisse erforderlich.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 4.7 und 6
Inklusive Teilnahme berücksichtigen
Die Schule gestaltet Fahrten bei Bedarf so, dass auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf zumutbar teilnehmen können.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 1.4
So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.
Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.
- Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Fahrtart vor Anwendung des Tageskontingents festlegen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
- Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
- Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
- Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
- Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.
Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →
Klasse 7 plant ein Schullandheimprojekt
Ordnet das Vorhaben vor dem Zählen von Tagen als Schullandheimaufenthalt oder andere Fahrtart ein. Plant ein konkretes Projekt, das die Möglichkeiten des Hauses nutzt. Erst danach werden Dauer, Begleitung und schulische Genehmigung abgestimmt.
Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.
Eure Checkliste für Sachsen
Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.
Häufige Fragen
Gilt das allgemeine Tageskontingent für jede Fahrtart?
Nein. Nr. 3.1 nimmt ausdrücklich bestimmte Fahrtarten aus. Für Schullandheimaufenthalte enthält Nr. 2.3 eine eigene Regel.
Quelle: REVOSax: VwV-Schulfahrten · Nr. 2.3 und 3.1
Ideen für eure Klassenfahrt.
Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.
Quellen & Hinweise
Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:
Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.
- REVOSax: VwV-Schulfahrten
07.04.2004, zuletzt enthalten in der VwV vom 09.12.2025
Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026
Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.