Was ihr in Saarland beachten solltet.
Schulisches Fahrtenkonzept bleibt der Ausgangspunkt
Der bisherige Erlass sieht ein schulisches Konzept für einzelne oder übergreifende Klassenstufen vor. Die Genehmigung erfolgt unter pädagogischen, finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkten.
Quelle: Erlass über Bildungs- und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten · Nr. 3.1 und 5
Eine neue Eurogrenze ist bislang angekündigt
Die Ministeriumsmitteilung beschreibt eine geplante Anhebung von bisher 120 € auf 155 € je Klassenstufe beziehungsweise Ausbildungsjahr für mehrtägige Schulfahrten. Die 155 € werden hier ausdrücklich nicht als geltende Grenze verwendet.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Kostenrahmen und weiteres Verfahren
Geplanter Start ist kein bestätigtes Inkrafttreten
Nach der Anhörung soll der überarbeitete Erlass nochmals abschließend beschlossen werden. Als geplanter Beginn wird der 1. Februar 2027 genannt.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Hintergrund und weiteres Verfahren
Begleitung anhand der geltenden Unterlagen klären
Der bisherige Erlass enthält eigene Regeln für Begleitpersonen und die Genehmigung von Abweichungen. Lasst die anzuwendende Fassung vor einer verbindlichen Personal- und Kostenplanung von der Schule bestätigen.
Quelle: Erlass über Bildungs- und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten · Nr. 3.3 und 5
Teilhabe und Inklusion sind Reformschwerpunkte
Die Mitteilung nennt die frühzeitige Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und bestehender Fördermöglichkeiten als Schwerpunkt der geplanten Reform.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Teilhabe und Inklusion stärken
So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.
Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.
- Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Geltende Erlassfassung von der Reformankündigung trennen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
- Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
- Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
- Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
- Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.
Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →
Für eine Reise 2027 den endgültigen Stand bestätigen
Plant mit einem realistischen Gesamtbudget und besprecht den einschlägigen Zeitraum mit der Schulleitung. Vor einer verbindlichen Buchung müssen endgültiger Text, Stichtag und mögliche Übergangsregeln vorliegen. Aus der Presseankündigung lässt sich keine Genehmigungsfähigkeit ableiten.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Hintergrund und weiteres Verfahren
Die Fahrt soll im Frühjahr 2027 stattfinden
Lasst euch ein unverbindliches Angebot mit vollständigem Leistungsumfang erstellen. Kennzeichnet intern, welche Budgetannahmen noch vom endgültigen Erlass abhängen. Klärt den aktuellen Beschlussstand mit der Schule, bevor daraus ein bindender Auftrag wird.
Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.
Eure Checkliste für Saarland
Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.
Häufige Fragen
Dürfen bereits 155 € als neue verbindliche Grenze angesetzt werden?
Die recherchierte Ministeriumsmitteilung beschreibt einen Entwurf mit weiterem Anhörungs- und Beschlussverfahren. Der Betrag wird daher erst nach bestätigtem Inkrafttreten als neue Vorgabe verwendbar.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Hintergrund und weiteres Verfahren
Ideen für eure Klassenfahrt.
Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.
Quellen & Hinweise
Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:
Die Ministeriumsmitteilung vom 01.10.2026 nennt eine Anhörung bis 10.11.2026 und ein geplantes Inkrafttreten zum 01.02.2027. Die angekündigten Beträge sind noch keine bestätigte neue Vorgabe.
Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.
- Erlass über Bildungs- und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten
Grundlage von 2016; vollständiger Direktabruf beim Quellencheck technisch blockiert
Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026 - Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform
01.10.2026; Original-Pressemeldung des Ministeriums auf bildungsklick
Ministeriumsmitteilung zu einem Entwurf · keine geltende neue Vorschrift · geprüft 17.10.2026
Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.