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PLANUNG FÜR SCHULEN AUS SAARLAND

Klassenfahrten für Schulen aus Saarland

Im Saarland sollen die Regeln für Schulfahrten geändert werden. Die angekündigte Reform gilt aber noch nicht. Hier seht ihr, was bisher gilt und welche Änderungen erst geplant sind.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Was ihr in Saarland beachten solltet.

Kosten & Finanzierung

Eine neue Eurogrenze ist bislang angekündigt

Die Ministeriumsmitteilung beschreibt eine geplante Anhebung von bisher 120 € auf 155 € je Klassenstufe beziehungsweise Ausbildungsjahr für mehrtägige Schulfahrten. Die 155 € werden hier ausdrücklich nicht als geltende Grenze verwendet.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Kostenrahmen und weiteres Verfahren

VOM BESCHLUSS BIS ZUR BUCHUNG

So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.

Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.

  1. Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Geltende Erlassfassung von der Reformankündigung trennen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
  2. Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
  3. Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
  4. Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
  5. Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.

Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →

Für eine Reise 2027 den endgültigen Stand bestätigen

Plant mit einem realistischen Gesamtbudget und besprecht den einschlägigen Zeitraum mit der Schulleitung. Vor einer verbindlichen Buchung müssen endgültiger Text, Stichtag und mögliche Übergangsregeln vorliegen. Aus der Presseankündigung lässt sich keine Genehmigungsfähigkeit ableiten.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Hintergrund und weiteres Verfahren

PLANUNGSBEISPIEL

Die Fahrt soll im Frühjahr 2027 stattfinden

Lasst euch ein unverbindliches Angebot mit vollständigem Leistungsumfang erstellen. Kennzeichnet intern, welche Budgetannahmen noch vom endgültigen Erlass abhängen. Klärt den aktuellen Beschlussstand mit der Schule, bevor daraus ein bindender Auftrag wird.

Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

ZUM ABHAKEN & MITNEHMEN

Eure Checkliste für Saarland

Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.

Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen

Dürfen bereits 155 € als neue verbindliche Grenze angesetzt werden?

Die recherchierte Ministeriumsmitteilung beschreibt einen Entwurf mit weiterem Anhörungs- und Beschlussverfahren. Der Betrag wird daher erst nach bestätigtem Inkrafttreten als neue Vorgabe verwendbar.

Quelle: Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform · Hintergrund und weiteres Verfahren

LERNORTE ENTDECKEN

Ideen für eure Klassenfahrt.

Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.

NACHLESEN & WEITERPLANEN

Quellen & Hinweise

Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:

Die Ministeriumsmitteilung vom 01.10.2026 nennt eine Anhörung bis 10.11.2026 und ein geplantes Inkrafttreten zum 01.02.2027. Die angekündigten Beträge sind noch keine bestätigte neue Vorgabe.

Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.

  1. Erlass über Bildungs- und Erziehungsarbeit an außerschulischen Lernorten

    Grundlage von 2016; vollständiger Direktabruf beim Quellencheck technisch blockiert

    Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026
  2. Ministerium für Bildung und Kultur: Mitteilung zur Reform

    01.10.2026; Original-Pressemeldung des Ministeriums auf bildungsklick

    Ministeriumsmitteilung zu einem Entwurf · keine geltende neue Vorschrift · geprüft 17.10.2026

Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

NOCH EINEN SCHRITT WEITER

Mehr Hilfe für eure Planung.

VON DER PLANUNG ZUR VORFREUDE

Habt ihr schon eine Reiseidee?

Nennt uns Klassenstufe, Zeitraum und eure Wünsche. Wir helfen euch mit einem passenden Angebot weiter.

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