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PLANUNG FÜR SCHULEN AUS NORDRHEIN-WESTFALEN

Klassenfahrten für Schulen aus Nordrhein-Westfalen

In NRW legt die Schule fest, wie viele Fahrten stattfinden, wie lange sie dauern und was sie kosten dürfen. Anschließend werden Ziel und Programm mit den Eltern abgestimmt. Hier findet ihr die nächsten Schritte.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Was ihr in Nordrhein-Westfalen beachten solltet.

Kosten & Finanzierung

Die Schule setzt die Kostenobergrenze

Die Schulkonferenz legt im jährlichen Fahrtenprogramm Anzahl, Dauer und Kostenobergrenze fest. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund sein, einzelne Schülerinnen und Schüler auszuschließen.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 2.2

Planung & Genehmigung

Eltern entscheiden innerhalb des Fahrtenprogramms

Die Klassenpflegschaft beziehungsweise die Eltern im Kurssystem entscheiden über Ziel, Programm und Dauer. Bei mehrtägigen oder finanziell aufwendigen Veranstaltungen ist geheim abzustimmen.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 2.4

Dauer & Häufigkeit

Längere Fahrten und Berufsschule

Bei mehr als zwei Wochen ist der darüber hinausgehende Teil in die Ferien zu legen. Für die Berufsschule in Teilzeit- und Blockform gelten bis zu zwei Unterrichtstage im Schuljahr.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 2.3

Aufsicht & Begleitung

Begleitung nach Gruppe und Fahrtart

Bei mehrtägigen Veranstaltungen soll in der Regel eine weitere Begleitperson mitfahren. Für gemischte Gruppen und jüngere Klassen enthält die Richtlinie zusätzliche Vorgaben und Ausnahmen.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 6.1

Verträge & Erklärungen

Verträge und Erklärungen vorbereiten

Verträge werden im Namen der Schule geschlossen. Vor mehrtägigen oder finanziell aufwendigen Veranstaltungen sind schriftliche Zustimmung und Kostenübernahmeerklärung der Eltern einzuholen.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 5.1–5.2

Teilnahme

Teilnahme und Befreiung

Die Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht. In besonderen Fällen kann eine Befreiung möglich sein. Wer nicht mitfährt, erhält Ersatzunterricht oder eine Aufgabe mit Unterrichtsbezug.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 4.2

VOM BESCHLUSS BIS ZUR BUCHUNG

So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.

Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.

  1. Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Aktuelles Fahrtenprogramm und schulische Kostenobergrenze einholen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
  2. Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
  3. Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
  4. Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
  5. Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.

Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →

PLANUNGSBEISPIEL

Zwei Ziele stehen für die Klassenfahrt zur Auswahl

Lasst euch zuerst das aktuelle Fahrtenprogramm und die schulische Kostenobergrenze geben. Vergleicht beide Ziele mit identischem Leistungsumfang. Bereitet den Vorschlag für die Klassenpflegschaft vor und klärt anschließend Genehmigung und schriftliche Kostenübernahme vor dem Vertragsabschluss.

Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

ZUM ABHAKEN & MITNEHMEN

Eure Checkliste für Nordrhein-Westfalen

Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.

Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen

Gibt es eine einheitliche Eurogrenze für alle Schulen in NRW?

Nr. 2.2 überträgt die Festlegung der Kostenobergrenze der Schulkonferenz im Fahrtenprogramm. Für eure Planung ist daher die konkrete schulische Festlegung entscheidend.

Quelle: BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten · Nr. 2.2

LERNORTE ENTDECKEN

Ideen für eure Klassenfahrt.

Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.

NACHLESEN & WEITERPLANEN

Quellen & Hinweise

Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:

Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.

  1. BASS 14-12 Nr. 2: Richtlinien für Schulfahrten

    19.03.1997; bereinigte aktuelle Fassung einschließlich Änderungen bis 26.04.2013

    Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026

Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

NOCH EINEN SCHRITT WEITER

Mehr Hilfe für eure Planung.

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