Was ihr in Bayern beachten solltet.
Fahrtenprogramm ist eine schulische Entscheidung
Die Schule legt Zahl, Ziele und Gestaltung der Fahrten fest. Dabei muss sie berücksichtigen, wie viel Geld für die Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung steht. Ob eine Fahrt verpflichtend oder freiwillig ist, muss ebenfalls geklärt werden.
Quelle: Durchführungshinweise zu Schülerfahrten · Nr. 2 und 3
Keine allgemein vorgeschriebene Anzahl
Es gibt laut ISB keine allgemein vorgeschriebene Anzahl an Fahrten pro Jahrgang. Die Schule plant selbst, welche ein- und mehrtägigen Fahrten sie anbietet.
Quelle: ISB: FAQ zu Schülerfahrten · Planung einer Schülerfahrt
Grundsätzlich zwei Begleitpersonen
Je Gruppe sind zwei Begleitpersonen vorgeschrieben, davon mindestens eine Lehrkraft. Für eintägige Schülerfahrten ab Jahrgang 11 genügt eine Lehrkraft. Zusätzlicher Bedarf richtet sich nach Gruppe und Fahrtart.
Gemischte Gruppen und Erste Hilfe
Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist grundsätzlich eine männliche und eine weibliche Begleitperson erforderlich. Bis Klasse 4 sind ausnahmsweise zwei weibliche Begleitpersonen zulässig. Mindestens eine Begleitperson muss mit Erster Hilfe vertraut sein.
Quelle: Durchführungshinweise zu Schülerfahrten · Nr. 4.2–4.3
Externe Programme ersetzen die schulische Aufsicht nicht
Auch bei kommerziellen Angeboten bleibt die Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen. Für Schulskikurse und sportliche Inhalte enthalten die Durchführungshinweise zusätzliche Qualifikationsanforderungen.
Quelle: Durchführungshinweise zu Schülerfahrten · Nr. 4.4–4.5 und 5.2
Budget und Finanzierung gemeinsam abstimmen
Auch die Reisekosten der Lehrkräfte müssen aus den verfügbaren Mitteln bezahlt werden können. Klärt deshalb neben dem Preis für die Klasse auch die Finanzierung der Begleitung.
So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.
Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.
- Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Fahrt im beschlossenen Schulfahrtenprogramm einordnen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
- Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
- Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
- Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
- Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.
Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →
Eine Gruppe möchte ein sportliches Programm buchen
Beschreibt die Sportart und das Erfahrungsniveau der Klasse bereits in der Anfrage. Lasst euch Qualifikationen und Aufgaben des externen Personals erläutern. Stimmt mit der Schulleitung ab, wie schulische Begleitung, Erste Hilfe und besondere Anforderungen zusammenpassen.
Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.
Eure Checkliste für Bayern
Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.
Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.
Häufige Fragen
Müssen beide Begleitpersonen Lehrkräfte sein?
Nach Nr. 4.1 muss mindestens eine der zwei Personen eine Lehrkraft sein. Die Schulleitung wählt geeignete weitere Begleitpersonen aus; Fahrtart und Gruppe können zusätzliche Anforderungen begründen.
Ideen für eure Klassenfahrt.
Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.
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Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:
Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.
- Durchführungshinweise zu Schülerfahrten
Bekanntmachung vom 09.07.2010; amtlicher aktueller Volltext
Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026 - ISB: FAQ zu Schülerfahrten
Amtliche FAQ, abgerufen am 17.10.2026
Amtliche Erläuterung / Handlungshilfe · geprüft 17.10.2026
Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.