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PLANUNG FÜR SCHULEN AUS BADEN-WÜRTTEMBERG

Klassenfahrten für Schulen aus Baden-Württemberg

Plant ihr einen Schullandheimaufenthalt, eine Studienfahrt oder einen Wandertag? Davon hängt ab, welche Regeln in Baden-Württemberg gelten. Hier findet ihr die wichtigsten Hinweise zu Dauer, Begleitung und Buchung.

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Was ihr in Baden-Württemberg beachten solltet.

Dauer & Häufigkeit

Studienfahrt und Schullandheim unterscheiden

Lehr- und Studienfahrten sind ab Klasse 8 vorgesehen und sollen höchstens fünf Unterrichtstage dauern. Schullandheimaufenthalte finden in der Regel ab Klasse 5 statt; Ausnahmen für jüngere Klassen sind möglich.

Quelle: VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen · Nr. 1.2 Buchstaben d und e

Kosten & Finanzierung

Kosten müssen für Familien tragbar sein

Die Schülerkosten sind möglichst niedrig zu halten und müssen zum Nutzen der Veranstaltung passen. Eltern dürfen finanziell nicht unzumutbar belastet werden.

Quelle: VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen · Nr. 2.7

Planung & Genehmigung

Schulische Beschlüsse und Genehmigung

Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt die Grundsätze mit Einverständnis der Schulkonferenz. Die Schulleitung genehmigt die einzelne Veranstaltung im Rahmen verfügbarer Mittel.

Quelle: VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen · Nr. 2.2–2.4

Aufsicht & Begleitung

Begleitung passend zur Klasse planen

Bei mehr als 20 Schülerinnen und Schülern soll eine weitere Begleitperson mitfahren, an Grundschulen unabhängig von der Klassengröße. Gefahren, Alter, Reife und inklusive Bedarfe sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Quelle: VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen · Nr. 2.6

Teilnahme

Teilnahme und Zahlungsweg klären

An mehrtägigen Veranstaltungen muss man laut Ministeriums-FAQ nicht teilnehmen. Wer nicht mitfährt, besucht Ersatzunterricht. Bezahlt werden kann direkt an den Anbieter oder über ein Treuhandkonto. Private Konten von Lehrkräften dürfen dafür nicht genutzt werden.

Quelle: Kultusministerium: Fragen zur Organisation außerunterrichtlicher Veranstaltungen · Fragen zu Teilnahme und Zahlungsabwicklung

VOM BESCHLUSS BIS ZUR BUCHUNG

So bereitet ihr die nächsten Schritte vor.

Diese Schritte helfen euch bei der Vorbereitung. Wer zustimmen muss und in welcher Reihenfolge ihr vorgeht, klärt ihr mit eurer Schule anhand der Landesregeln.

  1. Mit den Regeln eurer Schule beginnen. Veranstaltungsart und Klassenstufe mit Nr. 1.2 der VwV abgleichen. Klärt, welche Fahrtart und Klassenstufe gemeint sind.
  2. Ziel und Programm abstimmen. Haltet fest, was die Klasse lernen soll, wie lange die Fahrt dauert und welche Aktivitäten geplant sind. So können Schule und Eltern gemeinsam entscheiden.
  3. Vollständig rechnen. Rechnet Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Programm und Begleitung zusammen. Welche Zuschüsse sind sicher? Was müssen die Familien zahlen?
  4. Genehmigung und Begleitung klären. Klärt mit der Schulleitung, wer mitfährt, welche Kenntnisse nötig sind und wie die Reisekosten der Begleitung bezahlt werden.
  5. Vertrag und Zahlungsweg festlegen. Klärt vor der Buchung, wer den Vertrag in wessen Namen unterschreibt, welche Vollmachten vorliegen müssen und wohin das Geld überwiesen wird.

Bei Schwimmen, Klettern oder Wintersport zusätzlich die einschlägigen Landes- und Schulsportvorgaben sowie die Eignung der Aufsicht prüfen. Mehr zur Vorbereitung besonderer Aktivitäten und zur Begleitung →

PLANUNGSBEISPIEL

Klasse 6 plant einen Schullandheimaufenthalt

Wählt zuerst die Fahrtart Schullandheim und ein erreichbares Haus. Vergleicht das Gesamtpaket aus Anreise, Verpflegung und pädagogischem Programm. Klärt mit der Schulleitung die Begleitung und verwendet für die verbindliche Anmeldung die aktuellen Landesunterlagen.

Das Beispiel hilft bei der Vorbereitung. Über eure konkrete Fahrt entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

ZUM ABHAKEN & MITNEHMEN

Eure Checkliste für Baden-Württemberg

Geht die Punkte mit eurer Schule durch. Die verlinkten Quellen helfen euch, Pflichten und mögliche Ausnahmen zu prüfen.

Die Häkchen werden nicht gespeichert. Ihr könnt die Seite mit eurer ausgefüllten Checkliste ausdrucken. Eine Anmeldung braucht ihr dafür nicht.

GUT ZU WISSEN

Häufige Fragen

Dürfen Eltern direkt an den Reiseanbieter zahlen?

Ja, sofern der Anbieter diesen Weg anbietet. Die Ministeriums-FAQ lassen auch das Einsammeln über ein zweckgebundenes Treuhandkonto zu. Privatkonten von Lehrkräften sind ausgeschlossen.

Quelle: Kultusministerium: Fragen zur Organisation außerunterrichtlicher Veranstaltungen · Zahlungsabwicklung

LERNORTE ENTDECKEN

Ideen für eure Klassenfahrt.

Diese Reiseideen passen zu möglichen Lernprojekten. Prüft mit der Schule, ob Ziel und Programm für eure Klassenstufe und Fahrtenplanung geeignet sind.

NACHLESEN & WEITERPLANEN

Quellen & Hinweise

Redaktion KlassenfahrtPur · Stand:

Diese Hinweise richten sich an öffentliche allgemeinbildende Schulen. Für berufliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft und besondere Fahrtarten können zusätzliche Regeln gelten. Klärt diese mit eurer Schulleitung.

  1. VwV Außerunterrichtliche Veranstaltungen

    28.05.2020, Fassung vom 20.12.2021, gültig ab 01.01.2022

    Vorschrift / Originaldokument · geprüft 17.10.2026
  2. Kultusministerium: Fragen zur Organisation außerunterrichtlicher Veranstaltungen

    Amtliche FAQ, abgerufen am 17.10.2026

    Amtliche Erläuterung / Handlungshilfe · geprüft 17.10.2026

Klärt die Beschlüsse eurer Schule und die nötige Genehmigung mit der Schulleitung. Ob eure konkrete Fahrt genehmigt wird, entscheidet die zuständige Schule oder Behörde.

NOCH EINEN SCHRITT WEITER

Mehr Hilfe für eure Planung.

VON DER PLANUNG ZUR VORFREUDE

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